Dilution (lat. Verdünnung): Durch Verdünnung gewonnenes, flüssiges Arzneimittel.
Lösungen
entstehen durch Eintragen
von löslichen Arzneistoffen in flüssige Arzneiträger.
Ihre Herstellung und Prüfung erfolgt nach den Vorschriften 5a bzw.
5b des Homöopathischen Arzneibuches(HAB).
Verreibungen (Triturationen)
sind
Zubereitungen fester Arzneigrundstoffe mit Lactose als
Arzneiträger.
Ihre Herstellung und Prüfung erfolgt nach den Vorschriften 6 bzw. 7
des Homöopathischen Arzneibuches (HAB).
Aus Urtinkturen, Lösungen und Verreibungen werden durch den Prozess der Potenzierung die höheren Verdünnungsgrade erhalten, die in unterschiedlichen Darreichungsformen zur Anwendung kommen. Die Potenzierung wird traditionell nach der Mehrglasmethode mit Handverschüttelung durchgeführt.
Nosoden sind Zubereitungen aus
Krankheitsprodukten von Mensch oder Tier, aus Krankheitserregern
oder deren Stoffwechselprodukten oder aus Zersetzungsprodukten
tierischer Organe.
Nosoden werden ausschließlich nach den Vorschriften 43 und 44
hergestellt, mit Ausnahme von Verreibungen, die nach Vorschrift 6
(HAB) hergestellt werden.
Ausgangsstoffe für Nosoden nach den Vorschriften 6 und 43 sind
operativ entfernte, pathologisch veränderte Organe bzw. Organteile
von Mensch oder Tier.
Ausgangsstoffe für Nosoden nach Vorschrift 44 sind abgetötete
Kulturen von Mikroorganismen oder Zersetzungsprodukte tierischer
Organe oder Körperflüssigkeiten, die Krankheitserreger bzw.
Krankheitsprodukte enthalten wie beispielsweise Blut oder Liquor
oder Punktionsflüssigkeit.
Die Identität der jeweiligen Ausgangsstoffe wird durch
fachärztlichen Befund des Operationsmaterials oder durch den Befund
eines in geeigneter Weise spezialisierten Laboratoriums belegt.
Tiefe Potenzstufen:
Sofern keine Einschränkungen durch Herstellung oder Haltbarkeit
bestehen, haben wir uns bei der Festlegung der tiefsten zur Abgabe
an den Patienten bestimmten Potenzstufe an die
Aufbereitungsmonographien für Arzneimittel der homöopathischen
Therapierichtung (Monographien der Komission D des BfArM), an
arzneimittelrechtliche Vorschriften, an die Arzneimittelsicherheit
sowie an die zur Registrierung beim BfArM eingereichten Anträge
gehalten.
Falls nicht chemische bzw. physikalische Eigenschaften der
verwendeten Ausgangsstoffe galenische Grenzen setzen oder die
Verfügbarkeit der Ausgangsstoffe begrenzt ist, können wir auf
Anfrage zahlreiche Produkte als Arzneigrundstoffe (Tinktur,
Dilution, Trituration) in tieferen Potenzstufen liefern, die
ausschließlich zur Weiterverarbeitung bestimmt und entsprechend
gekennzeichnet sind.