Globuli werden durch Übertragen einer
Dilution auf Saccharosekügelchen hergestellt, indem die
Saccharosekügelchen mit Dilution gleichmäßig befeuchtet werden.
Nach der Imprägnierung im geschlossenen Gefäß werden die
Streukügelchen (Globuli) getrocknet.
Die Herstellung erfolgt nach Vorschrift 10 (HAB).
Globuli stehen - soweit möglich - in den Potenzstufen D4,
D6, D8, D12, D30, D200 zur Verfügung (siehe Hinweis zu "Tiefe
Potenzstufen").
Manche Präparate sind darüber hinaus auch in den Potenzstufen D1,
D2, D3 erhältlich.
Tiefe Potenzstufen:
Sofern keine Einschränkungen durch Herstellung oder Haltbarkeit
bestehen, haben wir uns bei der Festlegung der tiefsten zur Abgabe
an den Patienten bestimmten Potenzstufe an die
Aufbereitungsmonographien für Arzneimittel der homöopathischen
Therapierichtung (Monographien der Komission D des BfArM), an
arzneimittelrechtliche Vorschriften, an die Arzneimittelsicherheit
sowie an die zur Registrierung beim BfArM eingereichten Anträge
gehalten.
Falls nicht chemische bzw. physikalische Eigenschaften der
verwendeten Ausgangsstoffe galenische Grenzen setzen oder die
Verfügbarkeit der Ausgangsstoffe begrenzt ist, können wir auf
Anfrage zahlreiche Produkte als Arzneigrundstoffe (Tinktur,
Dilution, Trituration) in tieferen Potenzstufen liefern, die
ausschließlich zur Weiterverarbeitung bestimmt und entsprechend
gekennzeichnet sind.